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   BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96   

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https://dejure.org/1997,3664
BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96 (https://dejure.org/1997,3664)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 StR 566/96 (https://dejure.org/1997,3664)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96 (https://dejure.org/1997,3664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder Tateinheit bei Betrug durch Vertragsschluss - Planmäßige arbeitsteilige Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebes - Einfluss der Anzahl von Taten auf die Strafzumessung und die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 53, § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Der Senat kann mithin über die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß entscheiden und die Rechtsmittel verwerfen; sie sind im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 04.12.1996 - 5 StR 519/96
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Das gilt für die Tat im prozessualen Sinne (BGHSt 26, 284 ff), aber auch für die materiell-rechtliche Bewertung (§§ 52, 53 StGB).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Allein die organisatorische Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen ist demgegenüber nicht geeignet, diese Einzeldelikte der Tatserie rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 26, 284, 285 f.; BGH NStZ 1996, 296, 297 sub 2.d; 1997, 233; BGH wistra 2003, 342 f.).

    Hiergegen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich nichts einzuwenden; denn da die konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzeltaten deren Gesamtunrechts- und Schuldgehalt im allgemeinen nicht berührt (vgl. BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschl. vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03), führt die Verurteilung wegen nur einer Tat oder nur weniger tatmehrheitlicher Taten in aller Regel im Ergebnis zu einer den Angeklagten weder ungerechtfertigt belastenden noch unberechtigt begünstigenden Straffolge.

  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Daß, wie der Revision zuzugeben ist, auch andere Zusammenfassungen der Anlieferungen, etwa bei Anknüpfung an eine Rechnungsstellung für mehrere Anlieferungen, denkbar erscheinen, berührt den Unrechts- und Schuldgehalt des Handelns der Angeklagten hier nicht und kann deshalb außer Betracht bleiben (BGH NStZ 1997, 233).

    Bei unverändertem Schuldumfang wie hier kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung sein (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH Urt. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht gegen diesen Angeklagten verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Es ist auszuschließen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit Bedeutung für die Strafhöhe haben könnte, da eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Der neu entscheidende Tatrichter wird insoweit zu bedenken haben, daß bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang die unterschiedliche rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts bedeutet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233, vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513, 514, jew. m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03); so verhält es sich auch hier.
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Einer Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche bedarf es nicht, da die unterschiedliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97

    Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche

    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafe geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96 - m.w.N.).
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